Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?
Sehr geehrter Herr Dübel,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mein Vorschlag:
Die o.g. Arbeitnehmer werden in der Regel nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse bei der Job-Agentur oder dem Sozialamt vorstellig. Da müssen sie umfangreich ihre Vermögensverhältnissen offenbaren. Die letzten Verdienstbescheinigungen sind Bestandteil der Prüfung. Es wäre daher ein Leichtes für die v.g. Stellen in die bestehenden Prüfprozesse den Arbeitsschritt der Prüfung des geldwerten Urlaubsanspruches einzugliedern und ggf. auch durchzusetzen.hr


