Frage von Manfred G. • 27.09.2024

Antwort von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.02.2025
Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.
Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.
Mit der Landeswohnraumförderung unterstützt das Land bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen.
Eine neu zu schaffende Verpflichtung der Bauherren zur Durchführung einer Wohnflächenermittlung würde gegenüber dem Status Quo ein Mehr an Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeuten.
Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.