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Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann. Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen.
Ich stehe uneingeschränkt zur Gleichberechtigung von Trans-Frauen und -Männern. Diese steht unter ideologischem und ökonomischem Druck. So habe ich auch in meinem Wahlkreis schon erlebt, dass queere Jugendzentren - die enorm wichtige Arbeit leisten - durch Kürzungen in ihrer Existenz bedroht sind. Auch die zunehmenden Angriffe auf CSDs und andere queere Veranstaltungen sind besorgniserregend und erfordern eine zivilgesellschaftliche Antwort.
Es gibt keinen Automatismus für die Entscheidung von Asylverfahren von queeren russischen Staatsangehörigen, gleichwohl können vorgebrachte „queerfeindliche Repressionen" im Einzelfall zu einer Schutzzuerkennung führen
Insbesondere von Marginalisierung bedrohte Bevölkerungsgruppen benötigen unsere Unterstützung, um sichtbar und gerecht vertreten zu sein.