Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU
80 %
67 / 84 Fragen beantwortet
Frage von Cordelia K. •

Warum wird die Regenbogenfahne am CSD nicht mehr gehisst und warum können Sie allein das entscheiden?

Portrait von Julia Klöckner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau K.,

danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann.

Die Entscheidung, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen, hat einen besonderen historischen und symbolischen Hintergrund. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel für Krankheiten. Zudem wählte der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 bewusst diesen Tag, um mit einem Beschluss symbolisch Urteile gegen Homosexuelle aus der Zeit des Nationalsozialismus aufzuheben.

Der 17. Mai steht deshalb in besonderer Weise für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Das Hissen der Regenbogenflagge an diesem Tag unterstreicht diese Haltung.

Ich habe zudem entschieden, dass dies der einzige Anlass sein wird und eine entsprechende Beflaggung sich nicht auch auf den Christopher-Street-Day erstreckt. Die Befugnis zu solch einer Entscheidung habe ich als Bundestagpräsidentin.

Der Christopher-Street-Day lebt als Tag der Versammlung, des Protests und der Feier von seiner kraftvollen Präsenz auf den Straßen. An diesem Tag wird die Regenbogenflagge zurecht auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet, nicht durch die Institution Bundestag.

Die Bundesflagge ist eines der wichtigsten Zeichen unseres Staates. Schwarz-Rot-Gold ist fest im Grundgesetz verankert das zentrale Symbol für Einheit, Stabilität und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Land. Die Bundesflagge repräsentiert das, wofür unser Grundgesetz steht – eben auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung.

Der Deutsche Bundestag steht mit dieser Entscheidung im Einklang mit den Bundesministerien, für die bereits am 28. April dieses Jahres vom Bundesministerium des Innern unter Nancy Faeser festgelegt wurde, dass sich das Setzen der Regenbogenflagge auf einen konkreten Termin eines Kalenderjahres beziehen und auf einen einzigen Termin im Jahr beschränkt bleiben muss. Ist die Regenbogenflagge bereits zu einem Ereignis gesetzt worden, kann sie demnach zu keinem weiteren Ereignis innerhalb desselben Kalenderjahres mehr gehisst werden. Dieser Ansatz ist richtig, deshalb habe ich ihn für den Deutschen Bundestag auch so getroffen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Herzliche Grüße
Julia Klöckner

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU