Inwiefern verstößt das Hissen der Pride-Flagge gegen das Neutralitätsgesetz? Warum verstößt es am Tag gegen Homophobie nicht dagegen?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
als Bundestagspräsidentin sind Sie dafür verantwortlich, dass die Pride-Flagge dieses Jahr auf dem Bundestag nicht wehen wird. Und Ihre Abteilung begründet dies mit dem „Neutralitätsgebot“.
Ich verstehe ihr Argument nicht ganz. Die Pride ist ein jährliches Fest, an dem die Queer Community für Ihre Grundrechte eintritt. Grundrechte, nach denen der Bundestag täglich handeln muss, insofern sind diese keine politische Meinung und stehen im Einklang mit Ihrer Position als Präsidentin. Schließlich wollen Sie sie ja auch am Tag gegen Homophobie hissen.
Warum ist es an diesem Tag also Ihrer Sicht nach „neutral“, am Tag der Pride aber nicht?
Freundliche Grüße
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/csd-bundestag-regenbogennetzwerk-parlament-100.html
Sehr geehrte Frau B.,
danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann.
Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen. Das hat einen besonderen historischen und symbolischen Hintergrund: Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel für Krankheiten. Zudem wählte der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 bewusst diesen Tag, um mit einem Beschluss symbolisch UrteileAls eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann.
Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen. gegen Homosexuelle aus der Zeit des Nationalsozialismus aufzuheben.
Der 17. Mai steht deshalb in besonderer Weise für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Das Hissen der Regenbogenflagge an diesem Tag unterstreicht diese Haltung.
Ich habe zugleich klargestellt, dass ich diese Beflaggung nicht auf andere Anlässe wie den Christopher-Street-Day ausweiten werde. Am CSD wird die Regenbogenfahne auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet, nicht durch die Institution Bundestag. Dort bleibt die Bundesflagge gehisst, als eines der wichtigsten Zeichen unseres Staates. Schwarz-Rot-Gold ist fest im Grundgesetz verankert und das zentrale Symbol für Einheit, Stabilität und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Land. Die Bundesflagge repräsentiert das, wofür unser Grundgesetz steht – eben auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung.
Der Deutsche Bundestag steht mit dieser Entscheidung im Einklang mit den Bundesministerien, für die bereits am 28. April dieses Jahres vom Bundesministerium des Innern unter Nancy Faeser festgelegt wurde, dass sich das Setzen der Regenbogenflagge auf einen konkreten Termin eines Kalenderjahres beziehen und auf einen einzigen Termin im Jahr beschränkt bleiben muss. Ist die Regenbogenflagge bereits zu einem Ereignis gesetzt worden, kann sie demnach zu keinem weiteren Ereignis innerhalb desselben Kalenderjahres mehr gehisst werden. Dieser Ansatz ist richtig, deshalb habe ich ihn für den Deutschen Bundestag auch so getroffen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Herzliche Grüße
Julia Klöckner