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Die abschließenden Regelungen zur Aktivrente müssen im Gesetzgebungsverfahren geklärt und festgelegt werden. Ich würde mir wünschen, dass wir rechtliche Wege finden, auch Beamte bzw. Pensionäre einzubeziehen.
Ich kann ihnen diese Frage nicht beantworten, gerne bin ich bereit dies dem Wehrbeauftragten weiterzugeben
Allerdings haben wir Ihre Anfrage gern weitergeleitet und eine erste Kontaktaufnahme sollte bereits erfolgt sein.
Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für ehemalige Soldatinnen und Soldaten mit dem Artikelgesetz „Zeitenwende“ im März 2025 abgeschafft wurden.