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Sebastian Fiedler
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Frage von Guido B. •

Wie ist der Sachstand für die amtsangemessene Besoldung der Soldaten

Sehr geehrter Herr Fiedler,

2020 stellte das BVerfG fest, dass die Besoldung von Bundesbeamten nicht verfassungsgemäß ist. Noch immer warten diese jedoch auf Wiederherstellung der amtsangemessenen Alimentation - seit 6 frustrierenden Jahren kommt der Dienstherr nicht seiner verfassungsgemäßen Verpflichtung nach, seine Beamten angemessen zu versorgen. Zur Klarstellung: es gibt Bundesbeamte, die unterhalb der Grundsicherung besoldet werden - das muss doch schnellstens korrigiert werden! Für Sie als Partei, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet sieht, kann ein solch Verfassungswidriger Zustand doch nicht länger hinnehmbar sein?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

ich kann Ihre Verärgerung über die mehrfach angekündigte, jedoch bisher nicht erfolgte Anpassung der Besoldung von Bundesbeamtinnen und -beamten und Soldatinnen und Soldaten nachvollziehen. Es gab regierungsseitig mehrere Anläufe, die Alimentation der Bundesbeamten verfassungsgemäß auszugestalten – bisher leider ohne Ergebnis. 

Der aus April 2026 stammende letzte Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) hatte sowohl die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 (Beschlüsse 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u.a. vom 4. Mai 2020), das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 als auch den Beschluss des BVerfG vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) zu berücksichtigen, soweit hieraus veränderte Vorgaben für den Bund resultieren. Ein umfangreiches Vorhaben also.  

Die Fertigstellung des Entwurfs mahne ich kontinuierlich beim Bundesinnenministerium an. Leider sieht sich das Ministerium derzeit nicht in der Lage, eine verlässliche Auskunft zum Zeitplan zu treffen. Da der Entwurf noch in der Sphäre der Regierung steckt, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion auf den Zeitplan leider nur begrenzten Einfluss. Als Betroffener macht es derzeit mehr Sinn, sich mit Ihrem berechtigten Anliegen an das Ministerium zu wenden. 

Bitte sehen Sie mir nach, dass ich derzeit inhaltlich noch keine Stellung nehmen kann. Innerhalb der parlamentarischen Beratung werden wir uns als federführende Arbeitsgruppe intensiv und beschleunigt mit den einzelnen Regelungen auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Fiedler, MdB

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