Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.
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Bildung, Förderung des demokratischen Engagements und soziale Sicherheit: Das sind die besten Mittel gegen Hass, Demokratiefeindlichkeit und Missachtung der Menschenwürde.
wir lehnen Extremismus in der Politik ab, denn wir wollen die demokratische Willensbildung wiederbeleben, demokratische Mitbestimmung ausweiten und persönliche Freiheit schützen.
Verfassungsfeinde müssen mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt und bei volksverhetzenden Aussagen auf Plattformen gesperrt werden können.
Die Arbeitsgruppe Aufarbeitung von Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit der Aufarbeitung der grünen Geschichte rund um die in den 1980er Jahren erhobene Forderung nach Straffreiheit für pädophile Beziehungen beschäftigt und einen umfassenden Bericht vorgelegt.