
Wie Sie richtig geschrieben haben, bin ich als freier Abgeordneter meinem Gewissen verantwortlich und werde immer nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen.
Wie Sie richtig geschrieben haben, bin ich als freier Abgeordneter meinem Gewissen verantwortlich und werde immer nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen.
Unser Grundgesetz gewährleistet die Freiheit des Mandats, jede und jeder Abgeordnete ist letztlich nur sich selber und seinem Gewissen verpflichtet.
Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind. Darauf baut eine Theorie, die nur wenige Fragen zu Gewissensentscheidungen macht, zum Beispiel Abtreibung, Sterbehilfe, etc.
Die Gewissensentscheidung ist auch im Verhältnis zur eigenen Partei/Fraktion zu verstehen. Nur starke Fraktionen sind durchsetzungsfähig.
Christ bin ich nicht. Die innere Leitlinie für mich sind die Ideen der Aufklärung, die in den Erklärungen der UN zu den individuellen und sozialen Menschenrechten münden.