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Festzuhalten ist, dass dies das Ergebnis einer sehr fein austarierten politischen Kompromissfindung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zwischen den einzelnen Ressorts und zwischen den Fraktionen ist.
Wer das Asylsystem ohne Schutzgrund als Zugang nach Deutschland missbraucht, muss so schnell wie möglich in sein Heimatland zurückkehren.
Schon nach den Regelungen des ersten Regierungsentwurfes war es ausgeschlossen, dass die humanitäre Seenotrettung unter Strafe gestellt wird.
Es ist nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschen erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotretter künftig durch Strafbarkeit erschwert werden soll.
Die in Rede stehenden Mittel gehören zum Etat des Auswärtigen Amtes