Antwort 25.09.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Um das Verfahren der Kostenerstattung zu beschleunigen, soll eine Fiktionsregelung in das Bundesbeamtengesetz aufgenommen werden.
Um das Verfahren der Kostenerstattung zu beschleunigen, soll eine Fiktionsregelung in das Bundesbeamtengesetz aufgenommen werden.
Sehr geehrter Herr S.,
Auf eine thematisch gleichlautende Frage habe ich auf dieser Plattform bereits geantwortet. Daher darf auf diese Antwort verweisen.
Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.