
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.

Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Nach einem Beratungsprozess beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur Hilfsmittelrichtlinie wurden nach meiner Kenntnis konkrete gesetzliche Änderungen im Mai des vergangenen Jahres in den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufgenommen. Dies war ein erster wichtiger Schritt. Sie fragten insbesondere, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschiedet wird.
Der Bundestag soll das Gesetz nach den mir vorliegenden Informationen in der nächsten Woche verabschieden.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für einen erleichterten Zugang zu Hilfsmitteln für Kinder mit Behinderung. Die von Ihnen erwähnte Petition hat bereits viel Aufmerksamkeit erregt und wurde vom Bundestag unterstützt.
Das Petitionswesen wurde seit dem Ende der letzten SPD geführten Bundesregierung von CDU/CSU 16 Jahre lang stiefmütterlich behandelt.