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Ruppert Stüwe
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Frage von Yves B. •

Warum verweigert der Petitionsausschuss hartnäckig die Veröffentlichung einer Petition für mehr direkte Bürgerbeteiligung (> 300.000 Unterstützende)?

Sehr geehrter Herr Stüwe,

ich nehme Bezug auf die Petition "Demokratie stärken - Vetorecht bei Gesetzen des Bundestages".

Laut Petitionsportal (openPetition) wurde deren Veröffentlichung mehrfach verweigert, zuletzt mit der Begründung: "Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird" - laut Portal "von der CDU/SPD Regierungsmehrheit im Petitionsausschuss bestätigt".

Quelle: https://www.openpetition.de/petition/blog/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages#petition-main

Es entsteht der Eindruck, bereits eine breite öffentliche Debatte über das Anliegen sei unerwünscht. Dabei betonen die demokratischen Parteien stets, das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie wieder stärken zu wollen. Befeuern Sie so aber nicht eher das rechtsextreme Narrativ, die "Altparteien" seien ihrem Wesen nach gar nicht demokratisch, sondern vielmehr ignorant und machtversessen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre E Mail. Sie sprechen an, dass der Bundestag eine Petition zum Thema Vetorecht nicht veröffentlicht hat. Ich habe mich dazu erkundigt und kann Ihnen berichten, dass die Petition dem Bundestag vorliegt und derzeit geprüft wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist ein freiwilliges Angebot. Sie soll eine öffentliche Diskussion ermöglichen. Dafür setzt der Ausschuss voraus, dass eine Petition zumindest eine gewisse Chance auf Erfolg hat. In diesem Fall hat er davon abgesehen, weil das Grundgesetz Volksentscheide nur zur Neugliederung des Bundesgebietes zulässt. Für alle anderen Bereiche bräuchte es eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei Drittel Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Diese Mehrheit gab es bisher nicht und sie ist derzeit nicht in Sicht.

Kampagnen wie www.vetorecht.de sammeln Unterschriften und machen Anliegen sichtbar. Der Petitionsausschuss des Bundestages arbeitet anders. Er entscheidet nicht danach, wie viel Aufmerksamkeit ein Thema erzeugt, sondern danach, ob das Thema in den Aufgabenbereich des Bundestages fällt, und ob es einen konkreten Handlungsbedarf gibt. Der Bundestag versteht Petitionen nicht als Wettbewerb um die Reichweite. Damit schützt er auch Menschen, die keine große Öffentlichkeit erreichen, aber dennoch ein berechtigtes Anliegen haben.

Es wirkt vielleicht irritierend, dass der Petitionsausschuss eine Plattform anbietet, auf der Menschen Petitionen öffentlich einreichen und mitzeichnen können, während er die Zahl der Mitzeichnungen nicht für seine Entscheidung nutzt. Die öffentliche Mitzeichnung erfüllt jedoch einen anderen Zweck: Sie macht sichtbar, wie Menschen über ein Thema sprechen, ersetzt aber nicht die fachliche Prüfung. Der Ausschuss entscheidet allein nach dem Inhalt, danach, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welchen Handlungsspielraum der Bundestag hat. So stellt er sicher, dass auch Anliegen mit wenig Reichweite die gleichen Chancen haben wie Themen, die große Kampagnen begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

 

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