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Grundsätzlich kann eine Einzelperson gegen die Europäische Union oder eine ihrer Behörden oder Institutionen klagen bzw. Schadensersatz fordern, wenn
1) ein Schaden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden ist
2) durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde
3) und ein direkter Zusammenhang besteht.
Ich hatte ein Ethik Gremium vorgeschlagen, was im Falle von Verstößen Bauch Sanktionen verhängen kann. Mit dem Vorschlag konnte ich mich am Ende leider nicht durchsetzen.
(...) Was den Fortgang einer Petition im Europäischen Parlament angeht, ist dafür der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zuständig, in dem ich nicht Mitglied bin. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei etwaigen weiterführenden Fragen zur von Ihnen angesprochenen Petition an einen der Kollegen aus dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu wenden (...)