Antwort 12.07.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Solche Leistungen sind zweckgebunden und gelten damit als bilaterale ODA.
Solche Leistungen sind zweckgebunden und gelten damit als bilaterale ODA.
Kanada will in diesem Fall eine Ausnahme von den Russland-Sanktionen machen, um Deutschland den Zugang zur nötigen Gasversorgung zu gewährleisten.
Es wird nur das Gas bezahlt was ankommt, weil die Lieferstörungen ja nicht durch einen Boykott kommen, sondern durch den Lieferanten.