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In den Beratungen über den Gesetzentwurf konnten sich die Fraktionen auf eine Anhebung auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verständigen. Es wird nicht auf die Maximalmenge abgezielt, da der Anbau ausschließlich für den Eigenbedarf zulässig ist.
Doch leider bleibt der Gesetzentwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Durch zu viele kleinteilige Regularien entstünde ein unkontrollierbares Bürokratiemonster, das die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belasten würde.
Der Ertragswert einer Pflanze kann variieren und ein periodischer Anbau ist möglich. Der Gesetzentwurf wird aktuell im Parlament beraten und ggf. geändert.
Das Gesetz soll Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Dann werden die Rahmenbedingungen und Sicherheitsbedingungen feststehen.