
Auch bei Gas werden nicht alle Belastungen aufgefangen, sondern es sollen Härten verhindert werden.
Auch bei Gas werden nicht alle Belastungen aufgefangen, sondern es sollen Härten verhindert werden.
Diese Forderungen sind übrigens auch nicht neu, so haben wir diese bereits im Dezember 2021 (!), wo sich die Energiekrise bereits anbahnte, gefordert (also lange vor dem Ukraine-Krieg).
Ab dem 01. Januar 2023 soll die Strompreisbremse gelten, dort ist geplant, dass der Preis für ein Grundkontingent (= 80% der Jahresverbrauchsprognose) auf 40 Ct/kWh gedeckelt wird. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem gedeckelten Preis wird auf Ihrer Abschlagsrechnung verrechnet. Ferner ist, gerade für MV sehr bedeutsam, angedacht, dass die Netzentgelte 2023 nicht steigen werden.
So gibt es neue Härtefallregelungen mit der Verabschiedung des Bürgergeldes für die Menschen, die kein Geld für das Befüllen ihres Öl- oder LPG-Tanks haben oder ihren Pellet-Vorrat nicht mehr bezahlen können.