Frage von Hjalmar K. • 08.08.2021

Antwort ausstehend von Thomas Essig DLW
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann auf Basis des Grundgesetzes oder wie in diesem Fall auch des Berliner Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden.
(...) Mit meinem scharfen Tweet habe ich auf eine gemeine, persönliche Denunziation reagiert (...)
(...) Es verpflichtet Plattformen wie Facebook, Youtube, Twitter und Co. unter anderem, gemeldete Postings innerhalb von 24 Stunden zu löschen, wenn sie “offensichtlich gegen geltendes Recht” verstoßen. (...)
(...) Als Freie Demokraten sprechen wir uns daher grundsätzlich dafür aus, dass die Durchsetzung von Recht in sozialen Netzwerken primär dem Staat obliegt. (...)