die AfD lehnt insbesondere den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ab, weil subsidiär Schutzberechtigte keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind
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Familien sollten bei anerkannten Asylempfänger*innen nachgeholt werden können
Ich stehe hinter dem Recht auf Familienzusammenführung. Jeder Mensch hat das Recht bei seiner Familie in Sicherheit zu sein.
Ja, ich bin dafür, dass minderjährige Kinder die hier in unseren Land Schutz gefunden haben im Rahmen des Familiennachzuges auch ihre minderjährigen Geschwister nachholen dürfen.
Auch wenn vorhandene Deutschkenntnisse einen Start in Deutschland für Neubürger*innen stark erleichtern können, ist das Recht auf ein Familienleben höher zu bewerten, als der Nachweis eines Deutschkurses
unabhängig von meiner Wiederwahl, aber selbstredend auch als Bundestagsabgeordnete bin ich der Überzeugung, dass wir eine Fürsorgepflicht gegenüber den afghanischen Ortskräften und ihren Familien haben.