
Sehr geehrter Herr B.,

Sehr geehrter Herr B.,

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.

Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Betroffene eine Anpassung von Angaben zum Geschlecht und zu den Vornamen in Registern und Dokumenten verlangen können. Das entspricht der geltenden und bewährten Rechtslage.

Mit dem Anspruch auf Neuausstellung der Dokumente wird den betroffenen Personen die Möglichkeit gegeben, umfassend mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen aufzutreten.

Die Mehrstaatigkeit soll dabei so geregelt werden, dass alle bisherigen Beschränkungen wegfallen. Es werden deshalb auch keine Nachweise über die Niederlegung (oder über den Nicht-Besitz) ausländischer Staatsangehörigkeiten mehr notwendig sein.
