In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
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Antwort 15.12.2023 von Michael Roth SPD
Antwort 08.12.2023 von Roderich Kiesewetter CDU
Bei der Beantwortung Ihrer Frage stütze ich mich auf ein Gutachten des Bundestages vom Juni 2022...
Antwort 15.12.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Wir sollten aber mit der Verurteilung und Einordnung dieser Dinge sehr zurückhaltend sein. Denn wir haben das Glück, weiter in Frieden leben zu können.
Antwort 22.03.2024 von Daniel Schneider SPD
Dennoch habe ich gegen die Lieferung von Taurus-Raketen gestimmt, weil um jeden Preis verhindert werden muss, dass Deutschland selbst Kriegspartei wird, bzw. von Russland als solche betrachtet wird.
Antwort 19.12.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
dass der Westen die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland torpediert hätte, ist ein Narrativ, dass besonders von russischen Medien einseitig verbreitet wird, indem aus dem Interview mit Dawyd Arachamija sehr selektiv zitiert wird
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN