Frage von Günter N. • 31.03.2023

Antwort von Volker Wissing parteilos • 19.06.2023
Die angeführten Gehaltsentscheidungen der Deutschen Bahn obliegen dem Personalausschuss sowie dem Aufsichtsrat.
Die angeführten Gehaltsentscheidungen der Deutschen Bahn obliegen dem Personalausschuss sowie dem Aufsichtsrat.
Die Planungs- und Genehmigungsdauer soll sich halbieren. Gerade in Zeiten, in denen auch die Bauausführung selbst oft lange dauert, muss dieses vorgelagerte Nadelöhr beseitigt und so die Gesamtdauer von Bauvorhaben erheblich verkürzt werden.
Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt.