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über die Frage der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene ist noch nicht entschieden worden.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben das Thema der Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung fest im Blick und arbeiten daran, zeitnah eine entsprechende Anpassung auf den Weg zu bringen.
Ein Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren sowie ein entsprechender Gesetzentwurf zur Übernahme der Tarifeinigung auf die Beamten ist bisher noch nicht durch das zuständige Bundesinnenministerium an das Bundeskanzleramt übermittelt worden
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird der Bundestag auch darüber entscheiden, zu welchen Zeitpunkten Rückwirkungen sinnvoll oder gar notwendig sind. Die erforderlichen Mehrausgaben können im Rahmen der noch laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung.