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Die LReg hat in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses mitgeteilt, an einem entsprechenden Gesetzentwurf zu arbeiten.
Es ist vorgesehen, die Gesetzesberatung im Herbst im Landtag durchzuführen.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen zwischen Abgeordneten und Beamten grundlegende statusrechtliche Unterschiede, die eine abweichende Behandlung von Abgeordnetenentschädigung und Beamtenbesoldung rechtfertigen.
Der Regelungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren folgen, in dessen Verlauf Fachverbände und Interessenvertretungen ihr Fachwissen einbringen werden.
Ob zum 1. Juli 2026 eine Anhebung erfolgt, kann ich Ihnen derzeit nicht verbindlich vorhersagen, da die Abstimmung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass finanzielle Aspekte keine demotivierende Wirkung haben, wenn es um die Planung eines möglichen Auslandsdienstes geht.