Antwort 30.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.
In den Deutschen Bundestag wurde bislang noch kein Gesetz eingebracht. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Frage direkt an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zu richten.
Das Finanzministerium arbeitet an einer Änderung der Besoldungsgesetzgebung im Hinblick auf das zu erwartende Urteil des BVerfG. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung.
Nach meiner Kenntnis arbeitet das Innenministerium bereits an einem Modell für das Fahrradleasing