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Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert
Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert. Dabei wurde die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigt, dass grundsätzlich beide Elternteile zum Familienunterhalt beitragen.
Der Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene wird auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.