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Christoph de Vries
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Frage von Holger G. •

Ist eine Überprüfung des Referentenentwurfs zur amtsangemessenen Alimentation durch den Wissenschaftlichen Rat des Bundestages erfolgt?

Fachleute und Richter, z. B. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, haben öffentlich massive Zweifel daran geäußert, dass die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens rechtskonform ist. Möglicherweise verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung, gegen Art. 33 Abs. 5 GG. Besteht die Möglichkeit, zeitnah eine Überprüfung des Referentenentwurfes durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vornehmen zu lassen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage. 

Das Bundesministerium des Innern (BM/) hat am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in die Ressortabstimmung gegeben.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a.) sowie vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) umgesetzt werden. Im Verbund mit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation soll die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung erfolgen. Wie in den Besoldungsregelungen in fast allen Ländern ist auch im vorgelegten Gesetzentwurf enthalten, dass ein Partnereinkommen zugrunde gelegt wird. 

Ich bitte Sie um Verständnis, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann. Der Regelungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren folgen, in dessen Verlauf Fachverbände und Interessenvertretungen ihr Fachwissen einbringen werden. Im parlamentarischen Verfahren steht es den zuständigen Ausschüssen frei, im Rahmen der Beratung von Gesetzentwürfen Anhörungen mit Experten durchzuführen. Mitglieder des Deutschen Bundestages haben zudem die Möglichkeit, den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages mit Gutachten und anderen Ausarbeitungen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries 

 

 

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