Fiktives Partnereinkommen auch für Bundestagsabgeordnete?
Sehr geehrter Herr de Vries,
im Rahmen der jüngeren (geplanten) Gesetzgebung zur amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte findet das sogenannte fiktive Partnereinkommen Anwendung. Hierbei wird bei der Berechnung der kinderbezogenen Familienzuschläge unterstellt, dass ein Partner ein bestimmtes Einkommen (meist auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung) erzielt, was die staatliche Alimentationslast faktisch mindert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Gleichbehandlung und Vorbildfunktion des Parlaments:
Ist geplant, das Prinzip des fiktiven Partnereinkommens analog zur Beamtenbesoldung auch in das Abgeordnetengesetz (AbgG) zu integrieren, um bei den Entschädigungsregelungen eine vergleichbare Anrechnungslogik zu schaffen?
Falls eine solche Regelung für Bundestagsabgeordnete nicht vorgesehen ist: Wie rechtfertigt die Bundespolitik dies?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/amtsangemessene-alimentation.html

