Antwort 18.05.2020 von Anna Cavazzini BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Das heißt zum einen, dass jeder Mensch ein Recht auf eine Meinung hat, aber zum anderen auch, dass diese Meinungsfreiheit nicht die Abwesenheit von Widerspruch bedeutet. (...)
(...) Das heißt zum einen, dass jeder Mensch ein Recht auf eine Meinung hat, aber zum anderen auch, dass diese Meinungsfreiheit nicht die Abwesenheit von Widerspruch bedeutet. (...)
(...) Die von Ihnen gesehene „Teilung“ der Bevölkerung kann und will ich so allerdings nicht stehen lassen. Ich würde immer von einer, zumindest im übergroßen Maße, Pluralität von Ansichten sprechen. (...)
(...) Maßnahmen zu beschließen, die das (gesundheitliche) Wohl der Bürgerinnen und Bürger an oberste Stelle setzen. (...)
(...) Grenzschließungen innerhalb der Europäischen Union sehe ich kritisch. (...)