Antwort 25.06.2020 von Bernhard Daldrup SPD
Die Beschränkung der Verlustabzugsberechtigung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG auf 10.000 € pro Veranlagungszeitraum ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich
Die Beschränkung der Verlustabzugsberechtigung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG auf 10.000 € pro Veranlagungszeitraum ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich
(...) Sie finden die aktuell erarbeitete Förderrichtlinie zum Corona-Pflegebonus unter: (...)
(...) Ein zentraler Punkt des Evaluationskonzeptes sind die Wirkungen der Änderungen im AÜG. (...)
(...) Meines Wissens ist in dieser Richtung bisher nichts geplant. Interessant ist dieser Gedanke aber schon. (...)
(...) auch vom Personal der geöffneten Betriebe eine solche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (...)
(...) Schulbegleitung ist in der Regel eine Leistung des Eingliederungshilfeträgers, (...)