Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 1.1.2023 bei vorgezogenen Altersrenten.
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bis zu diesem Jahr galt tatsächlich eine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze gravierend angehoben.
Allerdings kann ich Ihnen leider noch nicht konkret Ihre Frage beantworten, da sich der entsprechende Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für Renten wegen voller Erwerbsminderung wurde ab 1. Januar 2023 durch eine dynamische, am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientierte Hinzuverdienstgrenze ersetzt
Unabhängig von den Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente gilt bei allen Erwerbsminderungsrenten, dass der Hinzuverdienst nur innerhalb des für die Rente vorausgesetzten Restleistungsvermögens (unter 3 bzw. unter 6 Stunden täglich) erzielt werden darf
Nach unserem Kenntnisstand ändert sich bei der Anrechnung der Erwerbsminderungsrente strukturell nichts