Antwort 18.12.2024 von Martina Stamm-Fibich SPD
Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.
Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.
Wir prüfen die Gesetzeslage jedoch fortwährend auf Aktualität und Verbesserungen und arbeiten entsprechend an insoweit notwendigen Anpassungen.
Ich bitte freundlich um Konkretisierung der Frage, um eine qualifizierte Antwort geben zu können.
In den Ausschüssen wird über Gesetzesentwürfe beraten, welche bspw. auch die Frage der Integration und Regulierung digitaler Technologien zum Gegenstand haben können.