(...) Insofern ist auch noch offen, welche Daten künftig zur Festsetzung der Grundsteuer benötigt werden. Ungeachtet dessen teile ich Ihre Ansicht, dass eine möglichst unbürokratische Steuererhebung die Akzeptanz des Reformvorhabens spürbar erhöhen wird. (...)
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(...) vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Zeulner. Wahrscheinlich verfolgen Sie auch die aktuelle Diskussion darüber, welches Grundsteuermodell nun in Zukunft angewendet werden soll. Frau Zeulner steht hier ganz klar hinter dem Staatsminister Füracker, der für ein Flächenmodell plädiert. (...)
(...) Ganz unabhängig davon bin ich aber für ein in allen Belangen einfaches Grundsteuerrecht. Eine der möglichen Optionen wäre dabei sicherlich die von Ihnen angesprochene Variante eines Abrufs der vorhandenen Daten durch den Steuerpflichtigen. (...)
(...) Gewiss geht es dabei nicht nur um das Zahlen von Einkommensteuer. Zum Schutzbereich des Artikel 14 gehören nicht nur Sachen als körperliche Gegenstände, sondern auch Abstrakta. So wird beispielsweise auch das Recht am geistigen Eigentum (Urheberrechte, Autorenrechte, Patentrechte) gewährt, aber ebenso Ansprüche auf Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, Ansprüche aus der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. (...)
(...) Der Steuersatz der Grunderwerbssteuer wird gemäß Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetzes von den Ländern festgelegt. (...)