Antwort 20.08.2024 von Andreas Schwarz SPD
nach meinem Kenntnisstand ist das Verhalten der Beamtin Gegenstand einer dienstrechtlichen Prüfung durch das zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF). Mit Ihrem Einverständnis würde ich Ihre Nachricht an das BMF weitergeben und damit Informationen zum aktuellen Sachstand einholen.