Frage von Diane S. • 19.03.2025

Antwort von Clara Bünger Die Linke • 26.03.2025
Trotz des brutalen Angriffskrieges Putins auf die Ukraine dürfen wir das Ziel Frieden nicht aufgeben.
Trotz des brutalen Angriffskrieges Putins auf die Ukraine dürfen wir das Ziel Frieden nicht aufgeben.
Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
Wirtschaftlich starke Nationen versuchen die Notsituation der Ukraine auszunutzen, um sich Zugang zu Rohstoffen zu sichern. Das halte ich nicht für den richtigen Weg.