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(...) 1. Fluchtursachen in den Heimatländern der Flüchtlinge bekämpfen (Marshallplan für Afrika). (...)

(...) Ab voraussichtlich dem 1. Januar 2020 wird für Familien mit einem Haushaltseinkommen bis 65.000 Euro brutto pro Jahr zusätzlich die Beitragsentlastung für ein- und zweijährige Kinder eingeführt. Geplant sind monatlich bis zu 100 Euro Erstattung von tatsächlich anfallenden Betreuungskosten. (...)

(...) Das ist in der Tat auch dann der Fall, wenn die Kinder nicht in Deutschland, sondern im Herkunftsland leben. Nach der in der ganzen Europäischen Union unmittelbar gültigen EU-Verordnung zur sozialen Sicherheit ist für die Zahlung von Kindergeld die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates entscheidend - nicht der Wohnort. An diese Regelung müssen sich die deutschen Behörden halten. (...)

(...) In dem Antrag hatten Deutschland, Österreich und Dänemark gefordert, Familienbeihilfen wie das Kindergeld an das Preisniveau des Aufenthaltsortes des Kindes anzupassen, also eine sogenannte Indexierung der Beihilfe. Dabei ging es vor allem eine Kürzung des Kindergeldes für in Osteuropa lebende Familienangehörige. (...)

(...) Einen ersten konkreten Vorschlag zum Grundeinkommen habe ich heute bei Zeit-Online geäußert: https://www.zeit.de/arbeit/2018-11/lars-klingbeil-spd-generalsekretaer-grundeinkommen-arbeitnehmer-finanzen (...)