(...) Das Bundesverfassungsgericht hat - entgegen Ihrer Annahme - mit seinem Beschluss vom 19. November 2019 nicht entschieden, dass die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten "gerade noch so" verfassungskonform sind, sondern er hat die gesetzlichen Regelungen voll und ganz in ihrer Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Das Gericht hat ausgeführt, dass es sachlich einleuchtende Gründe für die Regelung gibt. (...)
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(...) Ein Abzug der Erstausbildungskosten als Werbungskosten wird regelmäßig zu keiner oder nur einer geringfügigen steuerlichen Entlastung führen. Grund ist, dass im Besteuerungsverfahren Werbungskosten ebenso wie ein aus vorweggenommenen Werbungskosten resultierender Verlustvortrag vorrangig abzuziehen sind. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwtach.de zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten. Wie Sie richtig schreiben hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kosten für die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. (...)
(...) Trotzdem bin ich überzeugt, dass wir mit der jetzigen Finanztransaktionssteuer den konkreten Einstieg für ein jahrelanges Herzensthema schaffen. Dadurch dass die Steuer nur einmalig den Kauf von Aktien besteuert, nicht aber den Besitz, werden private Anleger, die ihre Aktien, zum Beispiel als Altersvorsorge, meist lange halten kaum belastet. (...)
(...) Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 EstG war Gegenstand des inzwischen vom Parlament beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (...)
(...) So können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, infolge der in meinen Augen unseriösen Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten und der dabei neu eingeführten Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist dabei auf 10.000 Euro beschränkt. (...)