Antwort 10.11.2022 von Rolf Mützenich SPD
zu den Sicherheitsinteressen Russlands gehören u.a. die Unversehrtheit seiner Grenzen.
zu den Sicherheitsinteressen Russlands gehören u.a. die Unversehrtheit seiner Grenzen.
Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht, deswegen hat sich Deutschland an der großen Mehrheit der von Ihnen aufgezählten Konflikte nicht beteiligt.
Es war kein Fehler dabei, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine rechtfertigen könnte. Deshalb muss er schwer verurteilt werden.
Daher plant das Bundesministerium für Inneres mit seiner Cyber-Sicherheitsagenda diesen Herausforderungen entgegenzutreten und noch in dieser Legislaturperiode wesentliche Fortschritte zu erreichen, um die Cybersicherheit auf ein neues Level zu heben.
weil in der Europäischen Union grundsätzlich die Rechtsstaatlichkeit gilt.