Frage von Marion W. • 25.09.2022

Antwort von Dirk Wiese SPD • 26.09.2022
Das Asylrecht gilt auch für russische Staatsbürger. Der Asylantrag kann in Deutschland gestellt werden und wird dann geprüft.
Das Asylrecht gilt auch für russische Staatsbürger. Der Asylantrag kann in Deutschland gestellt werden und wird dann geprüft.
In diesem Sinn bleibe ich dabei, dass Deutschland die Ukraine stärker unterstützen muss, auch mit Waffen zur Verteidigung.
Ich stehe gemeinsam mit meiner Fraktion zu den humanitären Verpflichtungen Deutschlands, wozu auch humanitäre Visa für russische Staatsbürger zählen. Dabei muss jedes einzelne Asylgesuch genau geprüft werden.
Deserteuren, die nicht Teil von Putins völkerrechtswidrigen Krieg gegen die überfallene Ukraine werden wollen, sollten wir jetzt ebenfalls Schutz gewähren