Antwort 08.06.2020 von Matthias Bartke SPD
(...) Für die Einführung der Maßnahmen sind grundsätzlich die Länder zuständig (...)
(...) Für die Einführung der Maßnahmen sind grundsätzlich die Länder zuständig (...)
(...) Auf Verlangen des Bundestages oder des Bundesrates kann diese Feststellung theoretisch aufgehoben werden. Ich gehe aber in dem Fall davon aus, dass die Bundestagsabgeordneten das dann allerhöchstens abnicken können. (...)
(...) Aktuell? Keine! (...)
(...) Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde, die – ebenso wie andere Behörden – mit den ihr zugewiesenen Mitteln innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig haushalten kann. (...)