Die von Ihnen angesprochene Regelung auf EU-Ebene bezieht sich nicht auf die Einführung einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation. Gegenstand ist die Verlängerung einer bereits seit 2021 geltenden Übergangsregelung, die Online-Plattformen lediglich erlaubt, auf freiwilliger Basis Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Fälle von Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.10.2026 von Michael Hofmann CSU
Antwort 28.07.2026 von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Wir lehnen das anlasslose Durchleuchten von Messengerdiensten entschieden ab. Gegen diesen Angriff auf die Bürgerrechte setzen wir uns zur Wehr.
Antwort 31.08.2026 von Andreas Schwarz SPD
Auch für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich, in dem vereinbart ist, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen.
Antwort 09.08.2026 von Thomas Silberhorn CSU
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass es dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat im Juli gelungen ist, die freiwillige "Chatkontrolle" bis zum 3. April 2028 zu verlängern.
Antwort ausstehend von Björn Franken CDU
Antwort 07.09.2026 von Jens Peick SPD
Meine Fraktion und ich stehen weiterhin hinter der Aussage, Vorstöße zu einer anlasslosen Kommunikationsüberwachung aus der EU abzulehnen.