Jens Peick
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Frage von Wolfgang L. •

Sollte nicht besser den Ermittlungsbehörden beim Nachweis berechtigter Ermittlungsanliegen eine Chatkontrolle erleichtert werden als sie anlasslos möglich zu machen?

Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es in der Bundesregierung keine Einigung gebe. Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position besonderes Gewicht.

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang L.

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