Werden Sie sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen die Einführung einer anlasslosen Chatkontrolle einsetzen und sich für den Schutz Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation einsetzen?
Sehr geehrter Abgeordneter,
als Bürger Ihres Wahlkreises verfolge ich die Diskussion um die sogenannte „Chatkontrolle“ mit großer Sorge. Ich halte das Recht auf vertrauliche und private Kommunikation für einen grundlegenden Bestandteil eines freiheitlichen Rechtsstaats.
Zahlreiche Datenschutzbehörden, IT-Sicherheits- und Kryptographie-Expertinnen und -Experten sowie Bürgerrechtsorganisationen warnen davor, dass anlasslose Scans privater Kommunikation die Privatsphäre und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden könnten.
Deshalb möchte ich Sie bitten, sich gegen Maßnahmen einzusetzen, die zu einer anlasslosen Überwachung privater Kommunikation führen. Falls Sie eine andere Position vertreten, würde ich mich über eine kurze Begründung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein besorgter Bürger Ihres Wahlkreises
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. Juli und Ihr Engagement für dieses wichtige Thema. Da die Chatkontrolle primär eine EU-Angelegenheit ist und ich als Mitglied des Bayerischen Landtags nicht unmittelbar mit den europäischen Gesetzgebungsverfahren befasst bin, habe ich mich ausführlich mit den europaweiten Regelungen auseinandergesetzt, um Ihnen eine fundierte und sachlich korrekte Antwort geben zu können. Ich bitte Sie daher um Verständnis für die etwas längere Bearbeitungszeit. Mir war es wichtig, Ihnen eine informierte Antwort zu geben, als vorschnell zu antworten.
Dabei kann ich hoffentlich einem weit verbreiteten Missverständnis begegnen: Die von Ihnen angesprochene Regelung auf EU-Ebene bezieht sich nicht auf die Einführung einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation. Gegenstand ist die Verlängerung einer bereits seit 2021 geltenden Übergangsregelung, die Online-Plattformen lediglich erlaubt, auf freiwilliger Basis Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Fälle von Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen. Den Anbietern werden durch diese Regelung keinerlei Pflichten zum Einsatz entsprechender Technologien auferlegt. Anbieter, die freiwillig tätig werden, müssen dabei zusätzliche Datenschutzvorgaben erfüllen.
Die Bedenken von Datenschutzbehörden und Kryptographieexperten hinsichtlich einer Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung teile ich grundsätzlich – sie müssen jedoch auf die konkrete Rechtslage bezogen werden. Die Interim-Verordnung verpflichtet Anbieter weder dazu, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation zu scannen, noch dazu, die Sicherheit oder Integrität der Verschlüsselung zu schwächen. Anbieter können ihre Dienste weiterhin mit den höchsten Verschlüsselungsstandards betreiben, und auch die Vorgaben der DSGVO gelten vollumfänglich weiter. Etwaige Maßnahmen müssen erforderlich, verhältnismäßig und ausschließlich auf den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ausgerichtet sein.
Ich halte das Recht auf private und vertrauliche Kommunikation für ein wichtiges Grundrecht. Gleichzeitig steht dem das Recht minderjähriger Opfer auf körperliche und psychische Unversehrtheit gegenüber – und dieses Recht darf nicht aus dem Blick geraten. Beide Grundrechte müssen sorgfältig abgewogen und in Einklang gebracht werden. Die freiwillige Erkennung durch Plattformen ist derzeit das wirksamste Instrument zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz. In den vergangenen Jahren wurden bis zu 80 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in den EU-Mitgliedstaaten erst durch Meldungen der Plattformen ermöglicht. Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage gehen diese Hinweise verloren – zum Schaden der Opfer und zum Vorteil der Täter. Dafür sprechen sich auch Strafverfolgungsbehörden, zahlreiche Kinderschutzorganisationen sowie die großen Online-Plattformen selbst aus.
Nach dem Auslaufen der Übergangsverordnung im April 2026 war zunächst eine Rechtslücke entstanden, die Plattformen daran hinderte, entsprechende Maßnahmen fortzuführen. Am 9. Juli 2026 hat das EU-Parlament in zweiter Lesung den Weg für die Rückkehr dieser freiwilligen Melderegelung freigemacht – ein Schritt, den die CDU/CSU aktiv mitgetragen und unterstützt hat. Die interinstitutionellen Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung laufen und nähern sich dem Abschluss. Die CDU/CSU tritt dabei entschieden für eine Gesetzgebung mit Augenmaß ein: Grundrechtsschutz und wirksamer Kinderschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir müssen sie miteinander in Einklang bringen und ich bin der Überzeugung, dass dies gelingen kann, wenn alle guten Willens sind.
Ich stehe klar dafür, dass es keine anlasslose, verpflichtende Massenüberwachung privater Kommunikation geben darf. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Sicherheitsstandard darf nicht angetastet werden. Zugleich halte ich es für unabdingbar, dass Plattformen die Möglichkeit behalten, im Rahmen klar definierter rechtlicher Grenzen freiwillig und verhältnismäßig gegen Kindesmissbrauch im Netz vorzugehen. Beides zusammen ist die richtige Antwort auf eine Herausforderung, die weder einfach noch bequem ist.
Ich danke Ihnen, dass Sie diese Debatte verfolgen und sich zu Wort melden. Genau dieses bürgerschaftliche Engagement trägt dazu bei, dass solche wichtigen Abwägungen öffentlich diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hofmann, MdL

