Frage von Lucas K. • 09.12.2021

Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Auch wenn das Arbeitsschutzkontrollgesetz nicht wörtlich im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, so hat die Bundesregierung die notwendigen Instrumente, den Arbeitsschutz zu verbessern
Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.
Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wäre angebracht. Immer wieder steht diese Forderung auch in den Koalitionspapieren, am Ende wird sie aber doch nicht umgesetzt.