Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.
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Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Die Impfpflicht ist nicht zustande gekommen, da keiner der Anträge die erforderliche Mehrheit bekommen hat.
Allerdings ist der Fremdschutz nicht der alleinige oder gar einzige Grund, der für eine Impfung spricht. Impfungen reduzieren signifikant das Risiko schwerer Erkrankungen und verhindern damit auch eine Überlastung der Intensivstationen und des Gesundheitswesens.
Den Ärzten und Pflegekräften ist es aus meiner Sicht nicht länger zumutbar, dass sie aufgrund einer zu geringen Impfquote im Ausnahmezustand arbeiten und darüber hinaus lebensnotwendige Operationen verschieben müssen. Daher habe ich für die Teilimpfpflicht gestimmt.
Da ich selbst kein Experte für Virologie oder Epidemiologie bin, greife ich auf vertrauensvolle Quellen zurück und tausche mich hierzu mit der Wissenschaft und Expertinnen und Experten aus