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(...) Bereits nach einem Jahr wird bei subsidiär Schutzberechtigten geprüft, ob die Bedrohung im Herkunftsland fortbesteht. Wenn aber subsidiär Schutzberechtigte aufgrund der verbesserten Sicherheitslage in ihrem Heimatland in absehbarer Zeit Deutschland wieder verlassen müssen, macht ein Familiennachzug keinen Sinn. (...)

(...) Fachleute sagen und schreiben, dass Familiennachzug ein Faktor der Integration sein kann. Insofern finde ich (...)

(...) Zunächst einmal möchte ich vorweg klarstellen, dass es kein Bleiberecht für alle geben kann, die keine Asyl- oder Schutzgründe vorbringen können. Wer nach einem individuellen Asylverfahren abgelehnt wird, muss dann auch wieder in sein Heimatland zurückkehren. (...)

(...) Der Fachkräftemangel gefährdet unsere Wirtschaftskraft, unsere sozialen Sicherungssysteme und damit letztendlich auch unseren Wohlstand. Wir wollen deshalb ein Einwanderungsgesetz schaffen, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland besser steuern können. Es ist wichtig, im weltweiten Wettbewerb um die klügsten und innovativsten Köpfe an der Spitze zu stehen. (...)

(...) Wer in Deutschland bleibt, muss schnellstmöglich seine Familie nachholen können. Wir haben dazu auch einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten rückgängig machen soll: wer hier aller Voraussicht nach dauerhaft leben wird, braucht seine Familie. (...)