Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.
Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.
Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Bürgergeldes gilt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist.
Wir würden daran keine Änderungen vornehmen und es gibt dazu auch keine Diskussionen in der Union