Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Meik B. • 17.01.2020
Antwort von Michael Hennrich CDU • 27.01.2020 (...) grundsätzlich könnte diese Technologie ein geeigneter Bestandteil einer Strategie sein, um die Sicherheit im öffentlichem Raum zu verbessern. Hier kommt es aber auch zahlreiche Details und Fragen der konkreten Ausgestaltung an, die wir uns im Parlament ganz im Sinne der Gewaltenteilung des demokratischen Rechtsstaats sehr genau ansehen müssen. (...)
Frage von Cheyenne L. • 13.01.2020
Antwort von Cansel Kiziltepe SPD • 20.03.2020 Tatsächlich konnten bisherige Tests spezieller Software zur Gesichtserkennung auf verschiedene Weisen qualitativ nicht überzeugen. Sie stellen zudem einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, da durch eine vorsorgliche Identifikation im öffentlichen Raum in die Privatsphäre der Menschen eingegriffen wird.
Ich stimme Ihnen zu, dass auch die Gefahr des (Daten-)Missbrauchs nicht zu unterschätzen ist. Besonders in der heutigen Zeit, in welcher sensible Daten eine wertvolle Ressource darstellen, dürfen Systeme der Datenauswertung durch Gesichtserkennung nicht in falsche Hände gelangen. (...)
Ich bin gegen den Einsatz einer solchen Software.
Frage von Julius K. • 13.01.2020
Antwort von Ralph Lenkert Die Linke • 20.01.2020 (...) Schon das Pilotprojekt am Bahnhof Berlin-Südkreuz begleitete meine Fraktion kritisch. DIE LINKE im Bundestag spricht sich klar gegen weitere Überwachungsmaßnahmen dieser Art aus. Auch in der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Bundestags, die zurzeit arbeitet und der meine Kollegin Dr. (...)
Frage von Lasse M. • 10.01.2020
Antwort von Ulla Schmidt SPD • 13.01.2020 (...) Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. (...)
Frage von Katrischa W. • 10.01.2020
Antwort von Michael Thews SPD • 20.01.2020 (...) Generell halte ich den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware für problematisch. (...)
Frage von Merlin B. • 10.01.2020
Antwort von Christoph de Vries CDU • 27.01.2020 (...) Es muss klar sein, dass die Technik der Gesichtserkennung nur an den Orten eingesetzt werden darf, die ein besonders hohes Gefährdungspotential haben. Die Ausweitung der Videoüberwachung auf Gesichtserkennung setzt unweigerlich voraus, dass das Bildmaterial in die Polizeiwache übertragen wird, die dann in nächster Konsequenz sowohl lageangemessen intervenieren als auch strafverfolgend agieren kann. Der Staat muss in dieser sensiblen Angelegenheit abwägen zwischen dem Grundrechtseingriff und seinem Kernauftrag, den Schutz seiner Bürger zu gewährleisten. (...)