
Ich verstehe Ihre Verärgerung, da Sie offenkundig durch das Raster fallen.
Ich verstehe Ihre Verärgerung, da Sie offenkundig durch das Raster fallen.
Ich werde daher Ihren Hinweis gerne an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten, mit der Bitte bei der Formulierung von Texten und Gesetzen künftig mehr Achtsamkeit auf die dabei verwendete Sprache zu legen.
Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 1.1.2023 bei vorgezogenen Altersrenten.
bis zu diesem Jahr galt tatsächlich eine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze gravierend angehoben.
Allerdings kann ich Ihnen leider noch nicht konkret Ihre Frage beantworten, da sich der entsprechende Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für Renten wegen voller Erwerbsminderung wurde ab 1. Januar 2023 durch eine dynamische, am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientierte Hinzuverdienstgrenze ersetzt