
Während der Erarbeitung unseres Gesetzesentwurfs kann ich allerdings keine Aussagen über dessen Inhalte treffen und bitte dafür nochmals um Ihr Verständnis.
Während der Erarbeitung unseres Gesetzesentwurfs kann ich allerdings keine Aussagen über dessen Inhalte treffen und bitte dafür nochmals um Ihr Verständnis.
Aus den oben genannten Gründen hat sich Frau Künast dafür entschieden, für die Impfpflicht zu stimmen. Darin sehen wir keinen Bruch mit grünen Werten, sondern vielmehr Ausdruck dieser.
In Bezug auf Impfschäden, die durch eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 entstanden sind, haftet in der Regel der Staat.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
Laut einer aktuellen Allensbach-Umfrage würden sich laut eigenen Angaben nur zwei Prozent der Ungeimpften bei einer Impfpflicht impfen lassen
Es wäre unverantwortlich, eine Infektion gezielt herbeizuführen