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Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative plant, um zu verhindern, dass Vermögen mit doppelten Familienstiftung einfach hin und hergeschoben werden um einer Besteuerung zu entgehen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, sich an eine Sozialberatung in Ihrer Nähe zu wenden
Insbesondere für Immobilien, die durch den Erben oder die Erbin nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden sollen, fehlt ein Rechtfertigungsgrund für eine weitergehende Privilegierung.
Die Steuersätze bleiben unverändert und sind moderat: verglichen mit dem, was man auf das zahlen muss, was man selbst erarbeitet hat.