Frage von Wilfried M. • 11.02.2018

Antwort von Thomas Oppermann SPD • 21.02.2018
(...) Ich habe damals keine Anzeige erstattet. Wie in Medienberichten nachzulesen ist, hat das Bundespräsidialamt der zuständigen Staatsanwaltschaft Potsdam die notwendige Verfolgungsermächtigung nicht erteilt. Dies wäre die Voraussetzung für eine Anklage nach § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten). (...)