Frage von Valentin Luca H. • 17.11.2020
Antwort von Stephan Brandner AfD • 23.11.2020
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind klar in Art. 5 Abs. 2 GG definiert. (...)
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind klar in Art. 5 Abs. 2 GG definiert. (...)
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden dort überschritten, wo die Rechte Dritter als unzulässig beeinträchtigt werden (...)
(...) Der Staat darf außerdem Personen verbieten, ihre Meinung zu äußern, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben gestört wird. (...)
(...) Freiheit wie Meinungsfreiheit enden für mich dort, wo sie die gleichen Freiheitsrechte des anderen Menschen berühren. (...)
(...) Sie umfasst aber nicht das Recht, andere zu beleidigen und zu bedrohen. Hass ist keine Meinung. (...)
(...) Das begrüße ich: Es ist wichtig und für eine Demokratie geradezu konstitutiv, dass die Meinungsfreiheit umfassend gilt. (...)