(...) Nichtsdestotrotz handelt es sich im ersten Fall um eine Steuergestaltung, über die man diskutieren kann. Ich nehme Ihren Hinweis gerne auf und werde mich beim Bundesministerium der Finanzen erkundigen, ob diese Art der Gestaltung dort bereits bekannt ist, und wie man dort gedenkt, mit ihr umzugehen. (...)
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(...) So können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, infolge der in meinen Augen unseriösen Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten und der dabei neu eingeführten Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist dabei auf 10.000 Euro beschränkt. (...)
(...) zu dieser Thematik habe ich mich ausführlich in einer abweichenden Erklärung gemäß § 31 GO-BT zum Jahressteuergesetz 2020 geäußer (...)
(...) Das Thema "Verlustverrechnung" war Gegenstand des inzwischen vom Parlament beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Der besagte § 20 Abs. (...)
Finanzprodukte werden heute weltweit gehandelt und die verschiedenen regionalen Finanzmärkte sind eng miteinander verflochten. Ein Nebeneinander verschiedener nationaler Regelungen begünstigt jedoch die Entstehung von Steuerschlupflöchern sowie ungewollte Ausweichreaktionen und behindert die grenzüberschreitende Integration der Kapitalmärkte („Kapitalmarktunion“).
(...) Bildung ist keine "soziale Wohltat". Bildung ist eine Investition des Staates in seine Bürgerschaft, die sich in allen gesellschaftlichen Bereichen bezahlt macht. Der Wohlstand der Zukunft ist davon abhängig, wie qualifiziert und nachgefragt die Arbeit der nächsten Generation sein wird. (...)